DIE WICHTIGSTEN FAKTEN AUF EINEN BLICK
Alle Preise sind in Euro angegeben, inklusive Mehrwertsteuer 21%
DER MIETPREIS BEINHALTET:
- Unbegrenzte Anzahl von Kilometern
- C.D.W. (Teilkollisionsschadenverzicht)
- T.P. (Teilverzicht auf Diebstahl)
- 24 Stunden Pannendienst
- Abschleppdienst (sofern der Vorfall nicht durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurde)
- Abholung und Rückgabe an unseren Vermietstationen während der normalen Arbeitszeiten
- VAT 21%
DER MIETPREIS BEINHALTET NICHT:
- Kraftstoff
- Anlieferung / Abholung außerhalb der Öffnungszeiten (auf Anfrage buchbar, ggf. gegen Aufpreis)
- Lieferungen / Abholungen zu / von Unterkünften vor Ort (auf Anfrage buchbar; zusätzliche Gebühren können anfallen)
- Alle anderen Dienstleistungen / Artikel, die nicht unter „Im Preis des Mietwagens enthalten“ aufgeführt sind.
- Eventuelle Kosten / Bankprovisionen aufgrund von Wechselkursen; diese Kosten gehen zu Lasten des Fahrers
Beachten Sie bitte besonders unsere FAIR FUEL POLICY !
Wenn Sie das Auto an einer Flughafenstation abholen, erhalten Sie das Fahrzeug mit VOLLEM Tank und können es mit einem VOLLEN Tank wieder zurückgeben.
Wenn Sie das Fahrzeug in einer örtlichen Niederlassung oder in Ihrer Unterkunft abholen, werden wir uns bemühen, dieselben Bedingungen zu erfüllen, können dies aber aus logistischen Gründen nicht immer garantieren. Sie können das Fahrzeug jedoch mit der gleichen Tankfüllung zurückgeben, wie Sie es erhalten haben.
Wenn Sie das Fahrzeug mit einer geringeren Menge Kraftstoff zurückgeben, als Sie es erhalten haben, müssen wir die fehlenden Liter zuzüglich eines Betankungszuschlags von 19 € berechnen.
Wenn Sie das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgeben, als Sie erhalten haben, wird der Differenzbetrag nicht erstattet.
MINDESTBEDINGUNGEN (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)
TALLER HERMANOS SARMIENTO CHAPA Y PINTURA, S.L., mit Steuernummer (N.I.F.) B29667458, Inhaberin des Autovermietungsunternehmens mit dem Handelsnamen MARBELLA RENT A CAR, im Folgenden DER VERMIETER genannt, vermietet dem Mieter das in diesem Dokument beschriebene Fahrzeug, und dieser (der Mieter) verpflichtet sich, die darin festgelegten Klauseln und Bedingungen einzuhalten.
Bitte beachten Sie besonders unsere Kraftstoffpolitik
Wenn Sie das Fahrzeug an einer Flughafenstation, einer örtlichen Filiale oder außerhalb unserer Standorte abholen, müssen Sie es mit demselben Tankfüllstand zurückgeben, mit dem Sie es erhalten haben.
Geben Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurück, als Sie erhalten haben, müssen wir Ihnen die fehlenden Liter zuzüglich einer Betankungsgebühr von 25 € berechnen.
Geben Sie das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurück, als Sie erhalten haben, wird die Differenz nicht erstattet.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre, das Höchstalter 85 Jahre.
JUNGE FAHRER (21–25 Jahre) können Fahrzeuge unserer Mini- und Kompaktklassen fahren, sofern eine Zusatzversicherung für 9 Euro pro Tag abgeschlossen wird.
SENIOREN-FAHRER (ab 76 Jahren) können ein Fahrzeug jeder Fahrzeuggruppe mieten, sofern eine Zusatzversicherung für 9 Euro pro Tag abgeschlossen wird.
Die Mieter müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.
Ist der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt, muss er von einem Internationalen Führerschein (IDP) begleitet werden; dieser ist ebenfalls vorzulegen, wenn das Gesetz dies für das Führen eines Fahrzeugs auf spanischem Staatsgebiet verlangt. Der IDP ersetzt nicht den im Herkunftsland des Inhabers ausgestellten Führerschein.
Zur Abholung des Fahrzeugs benötigt MARBELLA RENT A CAR die folgenden Originaldokumente:
Führerscheine aller Fahrer, Personalausweis/Reisepass aller Fahrer, Kreditkarte (VISA/MasterCard/Amex) auf den Namen des Hauptfahrers (zzgl. IDP, falls zutreffend).
Unsere Fahrzeuge werden ausschließlich nach Fahrzeuggruppe bestätigt, nicht nach Marke/Modell. Die in unserer Flotte gezeigten Marken/Modelle dienen nur zur Orientierung und können jederzeit durch andere mit ähnlichen Eigenschaften ersetzt werden. Dennoch wird MARBELLA RENT A CAR stets versuchen, seinen Kunden ihre „Wunschfahrzeuge“ zur Verfügung zu stellen.
Die Fahrzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die zuvor von MARBELLA RENT A CAR autorisiert wurden und im entsprechenden Mietvertrag des Fahrzeugs aufgeführt sind.
Nicht autorisierte Fahrer verfügen über keinerlei Versicherungsschutz und müssten die rechtlichen und finanziellen Folgen tragen.
Die Fahrzeuge sind gemäß den im Mietvertrag vereinbarten Angaben (Datum, Uhrzeit und Ort) an MARBELLA RENT A CAR zurückzugeben.
Ist dies nicht der Fall und hat MARBELLA RENT A CAR weder eine Verlängerung der Mietdauer noch eine Rückgabe an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Ort genehmigt, muss der Fahrer alle rechtlichen und finanziellen Folgen tragen.
Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem spanischen Festland und in Gibraltar gefahren werden. Das Überqueren der Grenze nach Gibraltar und Portugal muss vorab angefragt werden, wobei zusätzliche Kosten anfallen können.
Der Transport per Fähre ist nicht gestattet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie im Mietvertrag aufgeführt sind.
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Mietzeiträume
Der Mietzeitraum entspricht dem vom Mieter im Mietvertrag angegebenen Zeitraum.
Sowohl der Mietvertrag als auch dessen Verlängerungen werden erst wirksam, nachdem die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Gebühren bezahlt wurden.
Das Fahrzeug ist an dem im Mietvertrag festgelegten Ort, Datum und zur festgelegten Uhrzeit zurückzugeben. Verträge müssen monatlich verlängert werden, wobei die Höchstdauer 88 Tage pro Auftrag beträgt. Jede Änderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vermieter. Andernfalls führt die Nichtrückgabe am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zur Berechnung nach dem aktuellen allgemeinen Tarif. Nach Ablauf von 24 Stunden nach dem für die Rückgabe festgelegten Tag ist das Vermietungsunternehmen berechtigt, das Fahrzeug sicherzustellen, sofern es aufgefunden wird, und andernfalls rechtliche Schritte einzuleiten sowie Anzeige wegen Unterschlagung, Diebstahls oder Entwendung zu erstatten, je nach Sachverhalt. Sämtliche mit der Rückerlangung des Fahrzeugs verbundenen Kosten, einschließlich des durch den Ausfall entstandenen Schadens, gehen zu Lasten und auf Risiko des Mieters und werden durch entsprechende Rechnungen ordnungsgemäß belegt.
Mindestanforderungen für die Anmietung eines Fahrzeugs
Der Mieter und/oder Fahrer müssen im Besitz eines gültigen, mindestens zwei Jahre alten Führerscheins sein, ausgestellt in Spanien oder einem anderen EU-Land.
Mindestens 25 Jahre alt sein.
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
Buchung
Der Kunde kann die Buchung über die Website des Unternehmens, per Telefonanruf oder über eine der Partnerfirmen vornehmen, die zu diesem Zweck mit Marbella Rent a Car zusammenarbeiten.
Die Buchung gilt erst dann als wirksam, wenn die Bestätigung durch das Vermietungsunternehmen Marbella Rent a Car eingegangen ist.
Tarife und Zahlung
Die Miettarife variieren je nach Fahrzeugtyp, Vertragsdauer und Saison. Der Kunde muss den Gesamtbetrag bei der Buchung oder bei Unterzeichnung des Mietvertrags entrichten, ebenso wie eine Kaution, die nach Ende der Anmietung unter den vereinbarten Bedingungen erstattet wird.
Stornierungsbedingungen
Der Kunde kann seine Buchung jederzeit vor Abholung des Fahrzeugs kostenlos stornieren, ausgenommen bei ‚Paketen oder Sonderangeboten, bei denen etwas anderes angegeben ist‘. Wird das Fahrzeug vor Ablauf des im Vertrag vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben, werden die nicht genutzten Tage erstattet, ausgenommen bei ‚Paketen oder Sonderangeboten, bei denen etwas anderes angegeben ist‘.
Nutzung des Fahrzeugs
Erstinspektion: Vor Nutzung des Fahrzeugs führt der Mieter eine Sichtprüfung durch, um sicherzustellen, dass keine nicht dokumentierten Vorschäden vorliegen.
Zum Fahren des Fahrzeugs sind ausschließlich der Mieter und die auf der Vorderseite genannten Zusatzfahrer berechtigt, sofern diese Personen mindestens 25 Jahre alt sind und einen mindestens zwei Jahre alten Führerschein besitzen. Für Mieter zwischen 21 und 25 Jahren besteht die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Zusatzversicherung ein Fahrzeug bestimmter Kategorien zu mieten.
Bei Übergabe des Fahrzeugs muss der Hauptfahrer eine auf seinen Namen ausgestellte Kreditkarte (VISA/MasterCard/Amex) als Sicherheit vorlegen.
Das Fahrzeug ist verantwortungsvoll und unter Beachtung der Verkehrsgesetze zu führen, niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Grundlegende Wartung: Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug ausreichend Kraftstoff hat, und prüfen und melden Sie jede Veränderung der Flüssigkeitsstände oder der Kontrollleuchten. Melden Sie während der Mietdauer jeden Vorfall so schnell wie möglich dem Vermietungsunternehmen.
Das Fahrzeug ist stets abzuschließen, wenn es unbeaufsichtigt ist, und die Schlüssel sind sicher zu verwahren.
Das Fahrzeug ist an einem sicheren Ort abzustellen, ohne persönliche Gegenstände sichtbar im Innenraum zu belassen.
Sämtliche Bußgelder, Strafen oder Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer verhängt werden, sind zu zahlen.
Dem Mieter ist ausdrücklich untersagt: – Das Schieben oder Abschleppen eines Fahrzeugs oder eines anderen Gegenstands, ob rädertragend oder nicht. – Die Teilnahme an Wettbewerben, ob offiziell oder nicht. – Der entgeltliche Transport von Personen und/oder Gütern. Das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Rauschmitteln. – Die Beförderung einer höheren Personenzahl oder Gepäckmenge, als in der Technischen Prüfbescheinigung des Fahrzeugs angegeben und zugelassen ist. – Das Befahren von für den Verkehr ungeeigneten Wegen, unbefestigten Straßen und gesperrten Zonen. Das Führen des Fahrzeugs außerhalb Spaniens (nach Gibraltar und Portugal nur auf vorherige Anfrage und mit möglichen Zusatzkosten). – Der Mieter darf das Fahrzeug oder einen Teil bzw. ein Zubehör davon weder abtreten, weitervermieten, verpfänden, verkaufen noch mit einer Hypothek belasten. – Eingriffe an Fahrzeugteilen, ob mechanisch oder nicht, weder durch den Mieter selbst noch durch Dritte, einschließlich Werkstätten, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls des Fahrzeugs muss der Kunde das Vermietungsunternehmen so schnell wie möglich auf beliebigem Weg genau informieren und dies schriftlich per E-Mail bestätigen: administracion@marbellarentacar.es
Bei Unfall oder Diebstahl ist das europäische Unfallprotokoll auszufüllen; dieses ist nur gültig, wenn alle Angaben korrekt und genau ausgefüllt werden. Bei einem schweren Unfall, oder wenn dies auch ohne Schwere erforderlich ist, sowie bei Diebstahl ist dies schnellstmöglich der Polizei zu melden. Wird das europäische Unfallprotokoll nicht vorgelegt, führt dies zur vollständigen Berechnung des Schadens durch das Vermietungsunternehmen.
Der Transport von Tieren, ob lebend oder tot, im Inneren des vom vorliegenden Vertrag erfassten Fahrzeugs ist unabhängig von Art oder Größe ausdrücklich untersagt, es sei denn, der Vermieter hat zuvor schriftlich seine Zustimmung erteilt
Unfälle
Im Falle eines Unfalls oder einer gegen das Fahrzeug gerichteten Straftat ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jeden Vorfall im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug zu informieren. Rufen Sie im Bedarfsfall ausschließlich die vom Vermieter im Mietvertrag angegebenen Telefonnummern des Pannenhilfsdienstes an und nehmen Sie keinen entsprechenden Dienst von Dritten in Anspruch. Benachrichtigen Sie unverzüglich die Behörden, sofern die Gegenpartei ein Verschulden trifft. Holen Sie die vollständigen Daten der Gegenpartei ein, indem Sie das mit der Fahrzeugdokumentation bereitgestellte Formular ausfüllen, das umgehend an den Vermieter zu senden ist. Erkennen oder beurteilen Sie die Verantwortung für den Vorfall nicht vorab. Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne angemessene Maßnahmen zu seinem Schutz vor weiteren Schäden zu ergreifen, und warten Sie in jedem Fall auf den technischen Hilfsdienst.
Pannen und Reparaturen
Der Mieter muss den Vermieter innerhalb einer Höchstfrist von 24 Stunden über Verlust, Schäden oder Pannen des Fahrzeugs informieren; verhindern diese ein sicheres Führen des Fahrzeugs, darf es erst nach Behebung des Schadens oder der Panne wieder genutzt werden. Rufen Sie im Bedarfsfall ausschließlich die vom Vermieter im Mietvertrag angegebenen Telefonnummern des Pannenhilfsdienstes an und nehmen Sie keinen entsprechenden Dienst von Dritten in Anspruch. Der mechanische Verschleiß durch normalen Gebrauch des Fahrzeugs geht zu Lasten des Vermieters. Er erstattet dem Mieter jedoch keine Reparaturkosten am Fahrzeug, die nicht ausdrücklich vom Vermieter genehmigt wurden.
Versicherung
Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter und den im vorliegenden Vertrag autorisierten Fahrer für die Haftpflicht gegenüber Dritten, Kaution und rechtliche Verteidigung, die dem Fahrer gegenüber geltend gemacht werden könnten. Die Haftung des Mieters für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist bei Diebstahl oder Brand vollständig gedeckt und im Übrigen auf den auf der Vorderseite des Vertrags festgelegten Selbstbehalt beschränkt, sofern die entsprechende Prämie abgeschlossen und bezahlt wurde.
Die Versicherung deckt NICHT: Schadensfälle, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurden: Diebstahl, Entwendung oder Unterschlagung des Fahrzeugs während es sich in der Obhut des Mieters befindet, sofern dieser nicht den Originalschlüssel des Fahrzeugs sowie die ordnungsgemäß ausgefüllte, unterzeichnete und von den zuständigen Behörden abgestempelte Anzeige vorlegt. * Einen Fahrer ohne gültigen Führerschein. * Diebstahl, Verlust oder Schäden an im Fahrzeug transportierten und/oder hinterlegten Gegenständen. Reifenpannen sowie Schäden an Reifen, Felgen, Kupplung, Lenksystem und Fahrzeugunterboden einschließlich Ölwanne, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sondern auf eine unsachgemäße Nutzung des gemieteten Fahrzeugs. * Verlust oder Bruch von Dokumenten, Werkzeugen und Zubehör, einschließlich Schlüsseln, Schäden an Rückstrahlern, Scheinwerfern und Scheiben, fehlerhaftes Betanken sowie die mit den genannten Punkten verbundenen Kosten, ebenso wie sämtliche Bußgelder sowie Gerichts- und Verwaltungskosten, die durch Verkehrsverstoße oder Gesetze im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen und durch entsprechende Rechnungen und Belastungen ordnungsgemäß dokumentiert sind. – Den Ausfall des Fahrzeugs (berechnet zum jeweils gültigen Listenpreis des Vermieters). * Erhebliche Schäden und Verschmutzungen an Polsterung, Armaturenbrett, Sitzen und Teppichen, die nicht aus normalem Gebrauch resultieren. – Schäden, die das Fahrzeug in den in Ziffer 2 genannten verbotenen Fällen sowie bei Unerfahrenheit, grober Fahrlässigkeit oder Leichtsinn beim Fahren erleidet.
Personenbezogene Daten
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) sowie dem spanischen Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte (LOPD-GDD) informiert der Vermieter darüber, dass die im vorliegenden Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Verwaltung des Vertragsverhältnisses und der Erbringung der beauftragten Mietdienstleistung verarbeitet werden. Sofern der Kunde durch Ankreuzen des dafür vorgesehenen Kästchens seine ausdrückliche und eindeutige Einwilligung erteilt, können seine Daten zudem für den Versand kommerzieller Mitteilungen über unsere Dienstleistungen und Angebote verwendet werden. Der Kunde kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit und Widerspruch jederzeit schriftlich gegenüber MARBELLA RENT A CAR geltend machen. Geschäftssitz: Ctra. de Guadalmar N36, 29004 Málaga, oder per E-Mail an administracion@marbellarentacar.es, unter Beifügung einer Kopie eines Dokuments zum Nachweis seiner Identität. Der Kunde hat zudem das Recht, bei der Spanischen Datenschutzbehörde (www.aepd.es) Beschwerde einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten nicht den geltenden Vorschriften entspricht.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem geltenden spanischen Recht und sind entsprechend auszulegen. Für die Beilegung jeder Streitigkeit, die sich aus der Auslegung, Erfüllung oder Durchführung des vorliegenden Vertrags ergibt, unterwerfen sich beide Parteien den Gerichten des Erfüllungsortes der Verpflichtung, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen ihnen sonst zustehenden Gerichtsstand, sofern nicht das Verbraucherschutzrecht zugunsten des Mieters, sofern dieser Verbraucher ist, einen abweichenden zwingenden Gerichtsstand vorsieht.
